Beleidigung

 
 

Was ist eine Beleidigung?

 
Eine Beleidigung entsteht durch eine Kundgabe die abwertender Natur ist. Sie wird in der Regel gegen Menschen oder kleinere Gruppen gerichtet. Dabei wird die Ehre oder das Ansehen eines Opfers oder einer kleineren Gruppe herabgewürdigt und verletzt. Beleidigungen können in Form von Aussagen in mündlicher, schriftlicher oder bildhafter Art durchgeführt werden. Im Strafgesetzbuch findet sich die Beleidigung unter § 185 StGB Beleidigung. Darüber hinaus existieren noch weiter Regularien wie der § 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Zur genauen Bestimmung müssen also genaue Details der Beleidigung vorher geklärt worden sein. Lesen Sie auch: Schlecht machen vor anderen Menschen oder mehr zu: Gesetze
 
 

Was kann man gegen eine Beleidigung tun?

 

  • Schutz der eigenen Gesundheit
  • Ignoranz falls eine Wiederholung unwahrscheinlich ist
  • Deutliche Stellungnahme bei Wiederholungsgefahr
  • Konsequenzen (Anwalt/Polizei/Betriebsrat/Rektor)

 
 

Was fällt alles unter einer Beleidigung?

 
Rechtlich betrachtet bietet das Strafgesetzbuch dazu eine Grundlage. So wird beispielsweise davon ausgegangen, dass eine Beleidigung aufgrund der Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung der persönlichen Ehre eines Menschen oder einer kleineren Gruppe vorliegt. Beleidigungen können in Form von Aussagen in mündlicher, schriftlicher oder bildhafter Art durchgeführt werden.
 
 

Welche Beleidigung ist strafbar?

 
Beleidigungen können in Form von Aussagen in mündlicher, schriftlicher oder bildhafter Art eine Strafbarkeit darstellen. Diese sollte immer im Vorfeld anhand der aktuellen Rechtslage überprüft werden. In der Regel durch einen Anwalt oder die Polizei. Der § 185 StGB Beleidigung regelt z. B. je nach dem Inhalt, der Art und Weise oder ob noch eine Tätlichkeit dazu gekommen ist, die Konsequenzen und das Strafmaß. Weitere im Zusammenhang stehende Regelungen finden sich im Strafgesetzbuch Beleidigung (§§ 185 – 200). Lesen Sie hier mehr: Gesetze
 
 
Lesen Sie auch im Gesetz
 
Strafgesetzbuch StGB
Beleidigung (§§ 185 – 200)
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
 
 

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