Engagement

 
 

Was ist Engagement?

 
Ein Engagement bezeichnet eine verpflichtende Handlung für eine Sache. Dabei lässt sich das Engagement beispielsweise nach unterschiedlichen Motiven, wie dem sozialen Engagement und dem Motiv der Hilfe und Verbesserung oder ein in ein Künstler-Engagement für eine Musik-Veranstaltung mit dem Motive der Sicherung des Lebensunterhalts im Freizeitbereich, unterscheiden.
 

Soziales Engagement

 
Als Soziales Engagement bezeichnet man die Durchsetzung von Handlungsmotive (Motivation) im sozialen Bereich. Diese können von Pflegeorganisationen über Umweltschutz, Menschenrechtsorganisationen bis zu karitativen Organisationen reichen. Dabei spielt das Ehrenamt und Freiwillige Tätigkeit und Handlung die entscheidende Rolle. So dient dass Handeln für einen guten Zweck dem Allgemeinwohl. Es bietet auch die Art des Engagement eine Unterscheidungsmöglichkeit. So können als soziales Engagement auch Spenden gezählt werden. Diese Sachen oder finanziellen Mitte werden durch Einzelpersonen, dem Staat oder Unternehmen geleistet. Oder wird durch Unternehmen eine soziale Vielfalt und ein interkulturelles Miteinander gefördert, spricht man von Diversity Management.
 

Wie kann man sich sozial engagieren?

 
Ein soziales Engagement deutet auf Selbstlosigkeit und Einsatz (Motivation) zum Allgemeinwohl hin. Die Rücksichtnahme und die Bereitschaft sich für Andere Einzubringen ist eines der wichtigsten Pfeiler einer gesunden Gesellschaft . Es gibt dabei eine Vielzahl an Möglichkeiten um sich sozial zu engagieren. Wir sind gerne bei der Auswahl zu unterstützen und ein passendes Projekt zu finden behilflich.
 

 

Warum ist das Ehrenamt so wichtig?

 
Durch soziales Engagement führen Menschen Tätigkeiten aus, die der Staat nicht direkt ausführen möchte. So sind soziale Einrichtungen und Träger oder andere Institutionen zu einem großen Teil auf sich selbst angewiesen. Allerdings können Projekte und Organisationen Förderanträge beim Staat stellen. Diese Einrichtungen und Träger füllen eine wichtige Lücke in der allgemeinen Versorgung im sozialen Bereich.
 

Ehrenamt im Gesetz

 
Es finden sich direkte und indirekte Regelungen und Normen zum Ehrenamt in zahlreichen Gesetzen. Beispielsweise im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (JugendarbG). So wird im § 1 der Anwendungsbereich dazu definiert. Dieser wird den in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Personen, die in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Freistellung gewährt. Die Freistellung umfasst dabei die Zeit, die erforderlich ist, um eine ehrenamtliche Jugendarbeit zu erbringen. Zudem dürfen Personen, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit freigestellt werden, aus diesem Grund keine Nachteile erfahren. Dazu kommen zahlreiche Verordnungen und Gesetze wie im zweiten und zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Oder die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosengeldempfängern, die durch das Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung im Sinne des Abs. 2 SGB III als Rechtsverordnung beschlossen wurde. Weitere Gesetze: Rechtliches
 
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
JugendarbG (§§ 1 – 5)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Umfang der Freistellung
§ 4 Verbot der Benachteiligung

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