Schlecht machen vor anderen

 
 
Jemanden schlecht machen vor anderen – umgangssprachlich ist damit eine Herabwürdigung des Ansehens oder der Ehre einer Person gemeint. Diese Herabwürdigung wird oft bewusst und gezielt im sozialen Konkurrenzkampf eingesetzt. So gibt es zahlreiche Gründe, die zu diesem aktiven Handeln führen können. Abgrenzen lassen sich diese Herabwürdigungen in gesetzlich definierte Begriffe wie: Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleumdung. Zudem kann aus psychologischer Sicht von eine Entwertung oder Abwertung gesprochen werden. Diese zeigen sich häufig bei Persönlichkeitsstörungen wie der Narzisstischen-Persönlichkeitsstörung. Die aktive Entwertung oder Abwertung ist ein psychischer Abwehrmechanismus. gehört zu den primitiven Abwehrmechanismen wie das Lügen . Eine besonders aggressive und schädliche Form der Abwertung ist das vorsätzliche Mobbing einer Person. Wichtige Gesetze zum Mobbing, Herabwürdigung oder Diskriminierung finden Sie hier: Gesetze
 
 

Was kann man gegen das Schlechtmachen tun?

 

  • Schutz der eigenen Gesundheit
  • Ignoranz falls eine Wiederholung unwahrscheinlich ist
  • Deutliche Stellungnahme bei Wiederholungsgefahr
  • Konsequenzen (Anwalt/Polizei/Betriebsrat/Rektor)

 
 
Lesen Sie auch im Gesetz
 
Strafgesetzbuch StGB
Beleidigung (§§ 185 – 200)
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung

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